Ein Verkäufer hatte während der Arbeitszeit WM geschaut und wurde entlassen. Zu Unrecht, urteilte das Arbeitsgericht. Der Mitarbeiter habe sich sozialadäquat verhalten.
Die fristlose Entlassung eines Verkäufers, der während der Arbeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen geschaut hatte, war nicht gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte in seinem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil auch die ordentliche Kündigung des Mannes für nichtig (AZ 7 Ca 4868/10).
Der Verkäufer hatte im vergangenen Sommer ein Fernsehgerät im Verkaufsraum des Unternehmens aufgebaut und ein Spiel der WM-Vorrunde eingeschaltet. Als seine Vorgesetzten davon erfuhren, kündigten sie wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetrugs. Der Mann werde schließlich nicht dafür bezahlt, während der Arbeitszeit seiner privaten Leidenschaft zu frönen.
Das Gericht teilte diese Ansicht nicht. Fußball habe gerade während einer Weltmeisterschaft einen solchen Stellenwert in der Gesellschaft, dass von einem “sozialadäquaten Verhalten” des Arbeitnehmers ausgegangen werden könne. Ohne vorausgegangene Abmahnung hätte man ihm jedenfalls nicht kündigen dürfen, so die Richter.
Heute beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Wir zeigen, was Arbeitgeber beachten sollten, wenn die Mitarbeiter die EM bei der Arbeit mitverfolgen möchten.
Sollten Arbeitgeber das EM-Gucken erlauben?
Da die allermeisten Spiele am Abend ausgetragen werden, trifft die Frage bei dieser EM vor allem Betriebe, in denen spät und nachts gearbeitet wird. Generell gilt: Einfach so gucken dürfen die Mitarbeiter nicht, erklärt ZEIT-ONLINE-Arbeitsrechtskolumnist Ulf Weigelt. Wenn sie es ohne Erlaubnis durch den Arbeitgeber tun, kann der Chef intervenieren und sie sogar abmahnen. Das gilt auch, wenn die Mitarbeiter während der Arbeitszeit ein Spiel im Livestream am Firmenrechner verfolgen. Unklar ist, ob der Arbeitgeber intervenieren kann, wenn Mitarbeiter kurz den Spielstand per Live-Ticker am privaten Smartphone checken. Rechtsanwalt Weigelt rät den Chefs zu Kompromissbereitschaft. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollten sie die wichtigsten Fragen im Vorfeld regeln.
Generell sollten Arbeitgeber die positiven Seiten der EM-Zeit nicht unterschätzen. Vor zwei Jahren verhandelte das Arbeitsgericht Frankfurt über die Kündigung eines Verkäufers, der während der WM 2010 im Verkaufsraum einen Fernseher aufgebaut und ein Spiel der Vorrunde mitverfolgt hatte. In ihrem Urteil befanden die Richter, der Arbeitnehmer habe sich “sozialadäquat” verhalten, weil Fußball während einer Europa- oder Weltmeisterschaft einen großen Stellenwert in der Gesellschaft habe.
“Denken Sie als Arbeitgeber auch daran, dass das Arbeitsleben nach der EM weitergeht”, sagt der Jurist Weigelt. Wer seinen Mitarbeitern das Gucken erlaubt, kann davon ausgehen, dass das Team dieses Entgegenkommen wertschätzt. Es kann eine Investition in Motivation, Zusammenhalt und Betriebsklima sein. Nicht zu unterschätzen ist auch der teamfördernde Aspekt, wenn die Kollegen gemeinsam Fußball schauen dürfen.
Wenn Sie weitere Fragen wie z.B.
- Ich möchte meinem Team ermöglichen, die EM zu verfolgen. Was muss ich arbeitsrechtlich beachten?
- Was ist zu tun, wenn mehrere Mitarbeiter frei haben wollen oder früher nach Hause gehen möchten?
- Hafte ich als Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter beim EM-Gucken trinken und später einen Arbeitsunfall haben?
interessieren sollten, dann empfehlen wir eine Besuch der Zeit.de Seite.
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